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Allgemeine Vereinsstunden / Lehrgänge


1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
2. Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
3. Der Teilnehmer stellt den Verein von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vereins oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.
4. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
5. Zugelassen sind anbindsichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen.
6. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
7. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend sein.
8. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
9. Jeder Reiter sollte einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd eine Schutzkappe nach gültiger DIN- Norm tragen.
10. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
11. Jeder Hundehalter ist verantwortlich für mögliche Schäden, die sein Tier verursacht. Hierunter fallen sowohl Personenschäden als auch Sachschäden. Die Tierhalterhaftung ist vom Gesetzgeber in § 833 BGB geregelt.
12. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.
13. Alle bei der Anmeldung erhobenen Daten werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten weitergegeben.


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wir die Email-Adresse der Absender nutzen um ihnen Informationen zukommen zu lassen.


Ratingen, den 05.10.2017

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